Ort und Lage
Umgebung und Nutzungsmöglichkeiten können sich auch innerhalb desselben Ortes unterscheiden.
Wir beginnen bei Ihrer Immobilie und dem Zweck Ihrer Frage. Aus Ihren Angaben, erkennbaren Besonderheiten und passenden Marktgrundlagen entsteht die persönliche erste Einordnung. Reicht die Grundlage noch nicht aus, erklären wir, welche Ergänzung gebraucht wird.
Unverbindlich.
Umgebung und Nutzungsmöglichkeiten können sich auch innerhalb desselben Ortes unterscheiden.
Es muss nachvollziehbar sein, welche Immobilie und welche Flächenangaben betrachtet werden.
Durchgeführte Modernisierungen, bekannte offene Arbeiten und erst geplante Maßnahmen sind unterschiedliche Ausgangspunkte.
Eigennutzung, Vermietung oder besondere Eigenschaften können die Einordnung beeinflussen.
Vergleichsdaten helfen, wenn Zeitpunkt und wesentliche Eigenschaften zur Immobilie passen. Ein Angebotspreis allein belegt noch keinen erzielten Kaufpreis.
Sie sollen erkennen können, auf welche Angaben sich die Einordnung bezieht und welche Unsicherheit bleibt.

Nennen Sie die Art und den Ort der Immobilie. Flächen, Baujahr, Nutzung und bekannte Veränderungen ergänzen Sie, soweit Sie diese kennen. Ein vollständiger Unterlagenordner ist für den ersten Kontakt keine Voraussetzung.
Sagen Sie dazu, wenn eine Angabe aus einer älteren Unterlage stammt oder unsicher ist. Vorhandene Pläne und Belege können bei der weiteren Prüfung helfen. Welche Ergänzung wir benötigen und wie Sie diese übermitteln, stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.
Wir sehen uns an, ob die Angaben zueinander passen, welche Besonderheiten eine Rolle spielen und welche Marktgrundlagen geeignet sind. Eine abweichende Wohnflächenangabe kann beispielsweise eine gezielte Rückfrage auslösen.
Statt „Angaben unvollständig“ sollen Sie erfahren: Welche Unterlage oder Information fehlt, und weshalb beeinflusst sie die Einschätzung? So können Sie den nächsten Schritt selbst beitragen oder passende Unterstützung mit uns vereinbaren.
Die Prüfung der Angaben ist keine pauschale Begutachtung von Gebäude, Eigentumsverhältnissen oder Bausubstanz. Wird eine bestimmte Fachprüfung gebraucht, sprechen wir deren Zweck und Umfang gesondert ab.
Auf ausreichender Grundlage erhalten Sie einen ersten Preisrahmen. Wir erklären, welche Angaben und Eigenschaften ihn tragen und welche Frage möglicherweise noch offen ist. Die Erläuterung kann auch per E-Mail erfolgen; Kontaktweg und voraussichtlichen Zeitpunkt stimmen wir mit Ihnen ab.
Diese Rückmeldung hilft Ihnen zu entscheiden, ob die erste Orientierung für Ihre Frage genügt oder welche Vertiefung gebraucht wird.

Vielleicht möchten Sie einen Angebotspreis festlegen. Vielleicht benötigt eine Bank oder eine andere Stelle eine Bewertung in einer bestimmten Form. Nennen Sie uns den Verwendungszweck frühzeitig.
Dann besprechen wir, ob etwa eine Besichtigung, ergänzende Unterlagen oder eine genauer belegte Flächenbasis sinnvoll sind. Bearbeitung, Ergebnisform und Vergütung vereinbaren wir vorher.
Ein Kurzgutachten wird nur auf ausdrücklichen Eigentümerwunsch erstellt. Die Weitergabe an Interessenten oder Banken sowie die Verwendung im Exposé erfordern eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung.
Werteinschätzung und KostenloseBewertung gehören zu 4punkt0. Für die erste persönliche Einordnung gilt derselbe Leistungsumfang und dieselbe Sorgfalt.
Im ImmobilienCheck können Sie die bekannten Angaben zu Ihrer Immobilie zusammenstellen. Im ImmobilienCheck ist Ihre Wertfrage bereits ausgewählt. Sie können die Auswahl ändern und anschließend eine persönliche Preiseinschätzung anfragen.
Unverbindlich.
Die Preiseinordnung folgt nach der persönlichen Prüfung durch 4punkt0, sobald die Grundlage ausreicht. Sie können auch direkt mit Ihrer Wertfrage zu uns kommen.